Rechtsanwalt Joachim Schaller

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Rechtsgebiete

Studien­platz­(-klage)

bild doktorhut Einen Studienplatz im gewünschten Studienfach zu bekommen, ist aufgrund des in den meisten Studiengängen herrschenden Numerus Clausus nicht einfach. Obwohl sich der Numerus Clausus nach dem weiterhin grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.1972 (BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 = BVerfGE 33, 303) „am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt“, ist das Zulassungsverfahren zum Studium in den letzten Jahren immer wieder verändert worden. Während die Nachfrage nach Studienplätzen in den meisten Studiengängen zunimmt, wird an vielen Hochschulen die Zahl der Studienplätze nicht ausgebaut, sondern eher abgebaut. Dazu haben nicht nur Stellenstreichungen, sondern auch die Umstellung auf die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge beigetragen.

Die neuen Auswahlverfahren, die für die Vergabe der Studienplätze an vielen Hochschulen eingeführt worden sind, verbessern die Aussicht auf einen Studienplatz in den wenigsten Fällen, führen aber zu einer für Laien kaum zu durchschauende Vielfalt der Anforderungen.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung dazu an, wie Sie den von Ihnen gewünschten Studienplatz erhalten.
  • Beratung schon vor der Bewerbung um einen Studienplatz zur Vermeidung formeller Fehler, die nachträglich kaum korrigierbar sind
  • Hilfestellung bei Sonderanträgen:
    • Härtefallantrag:
      Wird ein Härtefall anerkannt, so ist die Chance auf einen Studienplatz wesentlich verbessert (dazu was als Härtefall und in Hamburg auch als Ortsbindungsgrund anerkannt werden kann, orientieren sich die meisten Hochschulen an den Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung, deren frühere Informationen zum in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin abgeschafften Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches hier zu finden sind.
    • Antrag auf Nachteilsausgleich:
      Ein Nachteilsausgleich kann erfolgen, wenn besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe sich nachteilig auf die Note oder die Wartezeit ausgewirkt haben. Er erfolgt entweder als Verbesserung der Note oder als Erhöhung der Wartesemester.
  • Studienplatzklage:
    Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit, die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes zu verbessern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zumindest die vorhandenen Studienplatzkapazitäten erschöpfend genutzt werden. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte ( Art. 12 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).

    Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen erfüllen in vielen Fällen nicht diese strengen Anforderungen. Von den Verwaltungsgerichten werden daher jedes Semester in verschiedenen Verfahren immer wieder zusätzliche Studienplätze vergeben.
  • Beratung zu Chancen und Risiken eines sog. "Quereinstiegs":
    „Quereinstieg“ bedeutet, dass Sie sich zunächst für ein Fach bewerben, dessen Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen. Wenn Sie dort einen Studienplatz erhalten haben, nehmen Sie an Lehrveranstaltungen teil, die für den gewünschten Studiengang angerechnet werden können, und absolvieren die dafür erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Mit diesen bewerben Sie sich später für ein höheres Fachsemester oder das Hauptstudium im Wunschstudiengang.

BAföG

bild geldschwein Die Ausbildungs­förderung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler nach dem Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) gibt es nicht für jeden Ausbildungs­willigen. Vielmehr wird die Ausbildungs­förderung durch zahlreiche Ausnahme­regelungen und die Begrenzungen der Dauer und der Höhe nach rationiert. Sie liegt regelmäßig unterhalb des Existenz­minimums, das nach dem SGB II bzw. SGB XII nach der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts stets zu gewährleisten ist.

Schon während meiner Tätigkeit in der Landes­schüler­vertretung in Niedersachsen, während meines Jura-Studiums in der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg, meiner Arbeit als Berater in der Rechtsberatung des AStA der Universität Hamburg und danach als Referent für den Sozial­ökonomischen Studiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) habe ich mich mit vielfältigen Fragen zum BAföG und zur Ausbildungs­finanzierung befasst. Seit 1993 vertrete ich als Rechtsanwalt Studierende sowie Schülerinnen und Schüler gegenüber den BAföG-Ämtern in Hamburg und bundesweit. Einige von mir erstrittene Urteile und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungs­gerichts und des Bundes­verfassungs­gerichts zum BAföG werden unter Entscheidungen veröffentlicht. Seit der 5. Auflage 2014 bearbeite ich diverse §§ im Kommentar zum BAföG von Ramsauer/Stallbaum, der im Verlag C.H. Beck erscheint.

Schwerpunkte der Beratung und Vertretung im Ausbildungsförderungsrecht sind:
  • Fachrichtungswechsel (Neigungswandel, Eignungsmangel, wichtiger bzw. unabweisbarer Grund nach § 7 Absatz 3 BAföG)
  • Gründe für die verspätete Vorlage des Leistungsnachweises nach vier Semestern (§ 48 BAföG) bzw. das Überschreiten der Förderungs­höchstdauer (Krankheit, Gremientätigkeit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung und andere schwerwiegende Gründe)
  • Wann sind die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt?
  • Wann haben Ausländer Anspruch auf Ausbildungsförderung (§ 8 BAföG)? Siehe dazu auch mein Skript BAföG für Ausländer.
  • Überschreitung der Altersgrenze nach § 10 BAföG (45. Geburtstag)
  • Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung (§ 7 Absätze 1 und 2 BAföG)
  • Vorausleistung des BAföG-Amtes, wenn Eltern nicht zahlen oder keine Auskünfte über ihr Einkommen erteilen
  • zivilrechtlicher Unterhalt und BAföG
  • Hinzuverdienst neben dem BAföG
  • Einzelheiten der Einkommensanrechnung
  • Anrechnung von Vermögen
  • Verhalten beim Vorwurf „BAföG-Betrug“, Datenabgleich (§ 41 Absatz 4 BAföG)
  • BAföG-Darlehen, Bildungskredit und KfW-Studienkredit
  • Rückforderung durch das BAföG-Amt bei vermeintlichen Überzahlungen
  • ergänzende Ansprüche nach dem SGB II und Wohngeld (WoGG)
  • Rückzahlung der BAföG-Darlehen an das Bundesverwaltungsamt
Für Fortbildungen habe ich das „Skript SGB II und Ausbildungsförderung“ entwickelt (siehe unter Veröffentlichungen)

Sozialrecht

bild sos Das Sozialrecht ist von ständigen Änderungen gekennzeichnet und umfasst eine Vielzahl kaum überschaubarer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Sozial­leistungsträger ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Rückforderungen. Ich übernehme die Vertretung im Antrags- und Widerspruchsverfahren ebenso wie in Gerichts­verfahren, die meistens bei den Sozialgerichten, für einzelne Sozial­leistungen aber auch bei den Finanzgerichten und Verwaltungsgerichten ausgetragen werden.

In den hier aufgeführten Bereichen des Sozialrechts bin ich insbesondere auf die Belange von Studierenden und deren Kinder spezialisiert. Für Fortbildungen habe ich das „Skript SGB II und Ausbildungsförderung“ entwickelt (siehe unter Veröffentlichungen). Aber auch wer nicht studiert, kann sich mit Fragen zum Sozialrecht gerne an mich wenden:
  • Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Arbeits­losenversicherung nach dem SGB III
  • Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff SGB III)
  • Elterngeld (BEEG)
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Meister-BAföG (Aufstiegs­fortbildungs­förderungsgesetz - AFBG)
  • Mutterschutz(geld)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Schwerbehinderung (Anerkennung nach dem SGB IX)
  • Soziale Entschädigung (SGB XIV) insbesondere für Opfer von Straftaten (OEG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Wohngeld (WoGG)
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Hochschulrecht

Ich berate und vertrete vor allem Studierende bei Problemen im Studium. Angefangen von der Verweigerung des Studienplatzes oder der Teilnahme an Lehrveranstaltungen (interner NC) über alle Fragen der Studienfinanzierung (insbesondere BAföG, aber auch Wohngeld und andere Sozialleistungen) bis hin zum Prüfungsrecht, versuche ich die rechtlichen Möglichkeiten z.B. beim Rücktritt wegen Krankheit, Nichtbestehen von Prüfungen, Verlängerung von Prüfungsfristen im Sinne der Studierenden auszuschöpfen. Da gerade bei Prüfungen die nachträgliche anwaltliche Hilfe oft zu spät kommt, ist es neben einer intensiven Lektüre der Studien- und Prüfungsordnungen sowie Fachspezifischen Bestimmungen empfehlenswert, im Zweifel lieber vor als nach einer Prüfung anwaltlichen Rat einzuholen. Wichtige von mir erstrittene Gerichtsentscheidungen werden unter Entscheidungen veröffentlicht.

Weiter berate ich diverse Studierendenschaften und deren Allgemeine Studierendenausschüsse (AStA) sowohl in deren internen Angelegenheiten (Satzungen, Wahlen) als auch in Auseinandersetzungen mit den Hochschulen und anderen Personen. Zur Rechtsprechung zum politischen Mandat habe ich 1984 eine große Hausarbeit verfasst. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Wahrnehmung des politischen Mandats verteidigt.

Semesterticket-Härtefonds

Ich vertrete die Studierendenschaften der meisten Hochschulen in Hamburg in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Ablehnung von Anträgen auf Erstattung des Beitragsanteils aus dem Semesterticket-Härtefonds. Dies hat zur Folge, dass ich Studierende in Hamburg in Auseinandersetzungen zum Semesterticket-Härtefonds nicht beraten und vertreten kann, sondern nur allgemeine Informationen geben kann. Der Antrag auf Rückerstattung aus dem Semesterticket-Härtefonds muss beim Studierendenwerk Hamburg, das diese Anträge bearbeitet, für jedes Semester grundsätzlich bis zum letzten Tag des vorhergehenden Semesters gestellt werden. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. In begründeten Ausnahmefällen (bei unverschuldeter Versäumung der Antragsfrist, z.B. aufgrund einer verspäteten Zulassung oder einem Krankenhausaufenthalt) ist eine Überschreitung der Frist möglich. Fristversäumung ist der häufigste Ablehnungsgrund. Die Richtlinien der einzelnen Studierendenschaften für den Semesterticket-Härtefonds stimmen bis auf Details überein, die der Studierendenschaft der Universität Hamburg findet sich hier.
bild spanner

Arbeitsrecht

Bei der Arbeit gibt es immer wieder Konflikte und Fragen, bei denen eine juristische Unterstützung benötigt wird, z.B. bei
  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Entgelt (Lohn oder Gehalt) wird nicht, zu spät oder zu wenig gezahlt
  • Überstunden
  • Urlaubsanspruch
  • Zeugnis
Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Neben den Ansprüchen aus dem Individualarbeitsrecht sind auch die Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts zu beachten. Tarifvertragliche Ansprüche haben grundsätzlich nur Mitglieder der Gewerkschaft. Es lohnt sich daher, Mitglied in der zuständigen Einzel­gewerkschaft des Deutschen Gewerkschafts­bundes (DGB) zu werden.

Ohne eine betriebliche Interessen­vertretung (Betriebsrat oder im öffentlichen Dienst Personalrat) ist die Durchsetzung von Arbeitnehmer­rechten im Betrieb meistens schwierig.

Ich habe jahrelange Erfahrung in der Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten und Personalräten sowie Wahlvorständen nach dem Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG) sowie dem Bundes­personal­vertretungs­gesetz (BPersVG), dem Hamburgischen Personal­vertretungsgesetz (HmbPersVG) und den Personal­vertretungs­gesetzen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Bei Seminaren für Betriebs- und Personalräte erfolgt das Angebot in der Regel über ver.di Bildung + Beratung.

Über mich

beruflicher Werdegang

1962
geboren in Göttingen

Oktober 1981
Beginn des Jura-Studiums in Göttingen

Oktober 1982
Quereinstieg in die einstufige Juri­stenausbildung am Fachbereich Rechts­wissenschaft II an der Universität Hamburg (Praxisstationen: Bezirksamt Eimsbüttel (Bauamt), Landgericht Hamburg (Zivilkammer 13), Staatsanwaltschaft Hamburg, Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP), Arbeitsgericht Hamburg, Rechtsanwalt Joachim Blau, Landessozialgericht Hamburg, IG Metall Bezirksleitung Hamburg)

Mai 1988 - Oktober 1989
Rechtsberatung für Studierende beim AStA der Universität Hamburg

28. Juli 1988
Staatsprüfung im Abschlussverfahren der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg bestanden

August 1988 - Oktober 1989
freier Mitarbeiter im Rechtsanwalts­büro Getzmann/Köhnke/Puls in Hamburg

Oktober 1988 - März 1991
Lehrbeauftragter für Zivilrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg

November 1989 - Januar 1994
Referent für den Sozialökonomischen Studiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP), Hamburg

September 1992 bis Juni 1993
Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht am Fachbereich Sozialpädagogik der Fachhochschule Hamburg

seit 23. Februar 1993
Rechtsanwalt in Hamburg

politische Mandate

1977 - Mai 1981
Mitglied der Landesschülervertretung in Niedersachsen (Vorstandsmitglied des AKS - Arbeitskreis Schule, Interessenverband Niedersächsischer Schüler e.V. und ab 1980 auch Mitglied des Landesschülerrates)

1978 - Mai 1981
Mitglied des Schulausschusses des Rates der Stadt Göttingen

Mai 1981 - März 1987
Vorstandsmitglied der Jungen Presse Niedersachsen (Geschäftsführer, ab 1984 als Vorsitzender)

Mai 1983 - März 1985
Vorstandsmitglied des Bezirks Hanno­ver der Jungsozialisten in der SPD

April 1984 - März 1987
Mitglied des Fachbereichsrats des Fachbereichs Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg

November 1986 - Juli 1988
Mitglied des Praxisrats für die ein­stufige Juristenausbildung

April 1988 - Juli 1988
Mitglied des Studierendenparlaments der Universität Hamburg

November 1990 - Januar 1994
Mitglied des Hochschulsenats der Hochschule für Wirtschaft und Politik für die Gruppe des Technischen und Verwaltungspersonals

Mitgliedschaften

Portrait Joachim Schaller

Rechtsanwalt

Joachim Schaller ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg (Valentinskamp 88, 20354 Hamburg, weitere Angaben unter www.rak-hamburg.de).

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte sind die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft. Die Texte dieser rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes eines Rechtsanwaltes finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Es besteht Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren bei folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstr. 26
10787 Berlin
www.s-d-r.org

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: Europa. Tätigkeiten in anderen als in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Kanzleien oder Büros sind nicht versichert.

USt-IDNr: DE252426622

Bürogemeinschaft
Ich arbeite in der Waitzstraße 8 in Bürogemeinschaft zusammen mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Petra Baumgartl (Fachanwälltin für Medizinrecht und Fachanwältin für Steuerrecht), Annika Hirsch (Fachanwältin für Strafrecht), Sascha Lotzkat (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragte (TÜV zert.)), Michael Meyer, Tabea Meyer, Peter Rohrmoser (Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht) und Markus Prottung (Fachanwalt für Migrationsrecht) sowie Jan Grau (Grau Consulting), Tim Jamaldeen (Lerncoach) und Heike Reissmann (Coaching & Beratung, Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG)).
Downloads
  • Vollmacht
  • Hinweise zur Datenverarbeitung
  • Mandantenfragebogen
  • Prozesskostenhilfe-Formular
  • Beratungshilfe-Formular
    Allgemeiner Hinweis für Beratungshilfeangelegenheiten für alle, die nicht in Hamburg oder Bremen wohnen:
    Sollte Ihr Einkommen so niedrig sein, dass Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, besuchen Sie bitte vor einer Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht und beantragen auf der dortigen Rechtsantragsstelle unter Vorlage Ihrer Einkünfte und Ihrer Ausgaben durch Belege einen sog. Beratungshilfeschein.
    Wenn Sie einen solchen Beratungshilfeschein erhalten haben, haben Sie Anspruch auf anwaltliche Beratung und haben für diese nur 15,00 € aus eigenen Mitteln maximal aufzubringen. Bitte besorgen Sie sich den Beratungshilfeschein, bevor Sie einen Termin mit mir als Rechtsanwalt vereinbaren.
    Wenn Sie in Hamburg oder Bremen wohnen, gibt es keine Möglichkeit, dass Sie einen Beratungshilfeschein für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung erhalten. In Hamburg können Sie sich an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) wenden, in Bremen an die Arbeitnehmerkammer Bremen oder an den Bremischen Anwaltsverein, die Sprechstunden für Ratsuchende mit niedrigem Einkommen anbieten.

Fort- / Ausbildung

Ich bilde mich regelmäßig fort und beteilige mich als Referent an Fortbildungsveranstaltungen zum Hochschulrecht und Sozialrecht Für die Fortbildungen zu Sozialleistungen für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und Studierende habe ich mehrere Skripte (SGB II und Ausbildungsförderung, BAföG für Ausländer, Wohngeld für Auszubildende) entwickelt, die in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Homepage unter Veröffentlichungen zu finden.

Ich biete auch Inhouse-Schulungen für Studierendenvertretungen und Sozialberatungsstellen an. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Ich habe jahrelange Erfahrung in der Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten und Personalräten sowie Wahlvorständen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) und den Personalvertretungsgesetzen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Bei Seminaren für Betriebs- und Personalräte erfolgt das Angebot in der Regel über ver.di Bildung + Beratung.

Ausbildung

Ich bilde Referendarinnen und Referendare im Rahmen der Anwaltsstation aus. Ebenso ist es möglich, bei mir ein Praktikum im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft (praktische Studienzeiten nach § 5 HmbJAG) zu machen. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Veröffentlichungen

Skripte
Buchbeiträge
  • ver.di Bildung+Beratung Gemeinnützige GmbH/Joachim Schaller (Hg.), Hamburgisches Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung, Gleichstellungsgesetz und Bundespersonalvertretungsgesetz - Auszug -, Gesetzestexte mit Synopse HmbPersVG - BPersVG - BetrVG, 4. Auflage 2023, ISBN 978-3-946491-10-1
  • Ramsauer/Stallbaum, BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 8. Auflage München 2024
    • seit der 5. Auflage 2014 Kommentierung von § 5a; §§ 12-14b und § 38 BAföG
    • seit der 6. Auflage 2016 auch von § 51 BAföG
    • in der 7. Auflage 2020 zusätzlich in der Einführung die Abschnitte V (Ausbildungsförderung und Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII) und VI (Anrechnung von Ausbildungsförderung als Einkommen)
  • Harald Thomé (Hg.), Leitfaden SGB II / SGB XII Bürgergeld und Sozialhilfe von A-Z, 32. Auflage, Baden-Baden 2023
    • seit der 30. Auflage 2019 (damals unter dem Titel Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z) Bearbeitung der Stichworte Auszubildende, Schüler, Studierende, Unterhaltungsvorschuss und Weiterbildung
    • seit der 31. Auflage 2021 (damals unter dem Titel Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z) auch Rundfunkbeitrag
    • in der 32. Auflage 2023 Bearbeitung der Stichworte Auszubildende, Rundfunkbeitrag, Schüler, Studierende und Unterhaltungsvorschuss
  • Die Volksinitiative "VolXUni - Rettet die Bildung" vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht, in: Dirk Hauer, Bela Rogalla: HWP in Bewegung. Studierendenproteste gegen neoliberale Hochschulreformen, Hamburg 2006, S. 71
  • Kassenarztrichtlinien und nicht-ärztliche Heilbehandler, Die Regelung der Berufsausübung nicht-ärztlicher Heilbehandler durch die Richtlinien des Kassenarztrechts, dargestellt am Bei­spiel der Psychotherapie-Richtlinien (zusammen mit Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback), St. Augustin 1989
  • Die Aktionskampagne gegen den Streikparagraphen 116 im Bezirk Hamburg, Hg.: IGM-Bezirksleitung Hamburg, Hamburg 1987
  • 35-Stunden-Woche: Kürzere Arbeitszeit - Arbeit für alle (Nr. 7 in der Reihe der "djp-Jugendpressematerialien"), Gelsenkirchen 1984
Zeitschriftenbeiträge u.a.

    Hinweis zur Download-Möglichkeit von Aufsätzen: Die Verlage der Zeitschriften, die Aufsätze publizieren, erwerben damit das alleinige Nutzungsrecht „zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung” (§ 38 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen darf der Urheber (soweit nichts anderes vereinbart ist), das Werk „anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen” (§ 38 Abs. 1 Satz 2 UrhG). Daher stehen hier Aufsätze, deren Erscheinen mindestens ein Jahr zurückliegt, zum Download zur Verfügung.

  • Mindestausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung (Kommentar zur aktuellen Zahl 717 in spw 4/2016 von Michael Reschke),
    in: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft spw 1/2017, S. 55
  • Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24.1.1991 - 6 B 823/91 - (Befreiung vom Schulunterricht wegen Teilnahme an einer Demonstration),
    in: Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB) 2/1991, S. 229
  • Die Absolventinnen und Absolventen des Sozialökonomischen Studiengangs der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) auf dem Arbeitsmarkt,
    in: Informationen aus der Hochschule für Wirtschaft und Politik 4/1991
  • Die studentische Krankenversicherung nach der "Gesundheitsreform",
    in: Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung (ZfS) 2/1990, S. 33
  • Rechtsinfo für Schüler— und Jugendzeitungen, Hg.: Junge Presse Niedersachsen, 6. Auflage Hannover 1990
  • Krankenversicherung für Studierende, Hg.: AStA der Universität Hamburg/Vereinigte Deutsche Studentenschaften, 2. Auflage Bonn/Hamburg 1989